Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Kühlungsborner Zimmervermittlung, Inhaberin Frau Anke Schultz e. K., Strandstraße 44,
18225 Kühlungsborn (abgekürzt ZV), vermittelt Unterkünfte von privaten und gewerblichen Vermietern, nachstehend Gastgeber genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der ZV.
Die ZV ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1. Stellung der ZV

Die ZV hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Zwischen dem Gast und der ZV kommt ausschließlich, soweit nicht anders vereinbart, ein Vermittlungsvertrag zustande.
Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers, Leistungen und Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen. Eine etwaige Haftung der ZV aus dem Vermittlungs­vertrag bleibt hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss

Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden vorliegen. Reisemittler - mit Ausnahme der ZV selbst - sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
Angaben in Katalogen oder ähnlichen Gastgeberverzeichnissen, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber die Buchung ausführende hat für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen, für welche die Buchung erfolgt wie für eigene einzustehen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber verbindlich sind. Im Regelfall wird durch die ZV als Vertreter des Gastgebers eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
Unterbreitet der Gastgeber bzw. die ZV auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein gesondertes Angebot, so gilt dieses Angebot als unverbindlich, es besteht keine Rechtspflicht zur Annahme. Eine Weitervermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

3. Preise und Leistungen, Umbuchungen, Zahlungen

Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Verbrauchskosten ein, soweit diesbezüglich nichts anderes angegeben ist. Kurtaxe ist gesondert zu entrichten.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der Buchungs­bestätigung, bzw. ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
Mit Vertragsschluss ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Endpreises auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor Anreise auf das benannte Konto zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung am Anreisetag vor Ort bei der ZV.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, bleibt es dem Gastgeber bzw. der ZV als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag zu kündigen und die Unterkunft anderweitig zu belegen.

4. Stornierung und Nichtanreise

Im Falle des Rücktritts/Stornierung bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises Zusatzleistungen bestehen. Der Gastgeber sowie die ZV haben sich im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung anrechnen zu lassen.
Die Rücktrittserklärung ist aus Gründen der Möglichkeit der anderweitigen Verwendung der Unterkunft an die ZV zu richten und muss schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 25 EUR an.
Erfolgt die Stornierung später als 28 Tage vor Mietbeginn (Eingang Stornierungsmitteilung) und gelingt eine Weitervermietung nicht, werden 80 % des Mietpreises fällig.
Es wird dem Gast/dem Auftraggeber empfohlen, eine Reisrücktrittsversicherung abzuschließen.

5. An- und Abreise

Die Anreise des Gastes hat am Anreisetag in der Zeit von 14:00 Uhr bis zum Schluss der gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV zu erfolgen. Dort erfolgt die Schlüsselübergabe für das Objekt. An Hauptanreisetagen kann sich die Bereitstellung der Unterkunft auf 16:00 Uhr verzögern.

Die gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV gelten wie folgt:

Montag - Freitag 09:30 - 18:00 Uhr
Samstag + Sonntag 10:00 - 15:00 Uhr, 01.04. - 31.10. bis 16:00 Uhr
Tägliche Mittagspause 12:30 - 13:00 Uhr

Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nach Absprache möglich. Hierfür ist ggf. eine gesonderte Vergütung in Höhe von 2,00 EUR zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, der ZV spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen.
Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages, zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.

6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber

Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich der ZV als Vertreter des Gastgebers anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. An der Zimmervermittlung ist eine Notrufnummer hinterlegt.
Der Gastgeber, auch vertreten durch die ZV, kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers oder dieser vertreten durch die ZV, den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z. B. Überbelegung, nicht genehmigte Haustiere), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber bzw. die ZV, so gelten für den Zahlungsanspruch die Bestimmungen in Ziffer 4 entsprechend.

7. Haftung

Die Haftung der ZV ist auf die ordnungemäße Vermittlung des Objektes beschränkt.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber bzw. der ZV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechts­verhältnis. Dieses gilt auch hinsichtlich der Art und des Umfanges und der Höhe von berechtigten Ansprüchen des Gastes.

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