Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kühlungsborner Zimmervermittlung, Inhaberin Frau Anke Schultz e. K.,
Strandstraße 44,
18225 Kühlungsborn (abgekürzt ZV), vermittelt
Unterkünfte von privaten und gewerblichen Vermietern, nachstehend Gastgeber
genannt, entsprechend dem aktuellen Angebot.
Die nachfolgenden Bedingungen werden,
soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem
Gastgeber zustande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend
zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast
und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der ZV.
Die ZV ist nicht
Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB.
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Stellung der ZV
Die ZV hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen
wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Zwischen dem Gast und der
ZV kommt ausschließlich, soweit nicht anders vereinbart, ein Vermittlungsvertrag
zustande.
Sie haftet nicht für die Angaben des Gastgebers, Leistungen und
Leistungsstörungen hinsichtlich der vom Gastgeber zu erbringenden Leistungen.
Eine etwaige Haftung der ZV aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.
2. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages
verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft
und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese
dem Kunden vorliegen. Reisemittler - mit Ausnahme der ZV selbst - sind nicht
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern,
über die vertraglich zugesagten Leistungen des Gastgebers hinausgehen oder
im Widerspruch zur Unterkunftsbeschreibung stehen.
Angaben in Katalogen oder ähnlichen Gastgeberverzeichnissen, sind für
den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht
durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht
des Gastgebers gemacht wurden.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird
dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
Der für Mitreisende buchende Gast oder andere Auftraggeber die Buchung
ausführende hat für alle Vertragsverpflichtungen von gebuchten Gästen,
für welche die Buchung erfolgt wie für eigene einzustehen. Der Vertrag
kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf,
mit der Folge, dass mündliche und telefonische Bestätigungen für
den Gast und den Gastgeber verbindlich sind. Im Regelfall wird durch die ZV als
Vertreter des Gastgebers eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgen.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so
liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft
erklärt.
Unterbreitet der Gastgeber bzw. die ZV auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers
ein gesondertes Angebot, so gilt dieses Angebot als unverbindlich, es besteht
keine Rechtspflicht zur Annahme. Eine Weitervermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise und Leistungen, Umbuchungen, Zahlungen
Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche
Mehrwertsteuer und alle Verbrauchskosten ein, soweit diesbezüglich nichts
anderes angegeben ist. Kurtaxe ist gesondert zu entrichten.
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung, bzw. ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.
Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
Mit Vertragsschluss ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von
20 % des Endpreises auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto
zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor Anreise auf das
benannte Konto zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die Zahlung am
Anreisetag vor Ort bei der ZV.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, bleibt es dem Gastgeber bzw. der ZV als
dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag zu kündigen und die Unterkunft
anderweitig zu belegen.
4. Stornierung und Nichtanreise
Im Falle des Rücktritts/Stornierung bleibt der Anspruch des Gastgebers
auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises Zusatzleistungen bestehen.
Der Gastgeber sowie die ZV haben sich im Rahmen ihres gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und
unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft
um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber
hat sich eine anderweitige Belegung anrechnen zu lassen.
Die Rücktrittserklärung ist aus Gründen der Möglichkeit
der anderweitigen Verwendung der Unterkunft an die ZV zu richten und muss
schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung fällt eine einmalige Gebühr
in Höhe von 25 EUR an.
Erfolgt die Stornierung später als 28 Tage
vor Mietbeginn (Eingang Stornierungsmitteilung) und gelingt eine Weitervermietung
nicht, werden 80 % des Mietpreises fällig.
Es wird dem Gast/dem Auftraggeber empfohlen, eine Reisrücktrittsversicherung
abzuschließen.
5. An- und Abreise
Die Anreise des Gastes hat am Anreisetag in der Zeit von 14:00 Uhr bis zum
Schluss der gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV zu erfolgen. Dort
erfolgt die Schlüsselübergabe für das Objekt. An Hauptanreisetagen
kann sich die Bereitstellung der Unterkunft auf 16:00 Uhr verzögern.
Die gewöhnlichen Geschäftszeiten der ZV gelten wie folgt:
| Montag - Freitag |
09:30 - 18:00 Uhr |
| Samstag + Sonntag |
10:00 - 15:00 Uhr, 01.04. - 31.10. bis 16:00 Uhr |
| Tägliche Mittagspause |
12:30 - 13:00 Uhr |
Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nach Absprache
möglich. Hierfür ist ggf. eine gesonderte Vergütung in Höhe
von 2,00 EUR zu zahlen. Der Gast ist verpflichtet, der ZV spätestens bis
zum vereinbarten Anreisezeitpunkt eine etwaige Verspätung mitzuteilen.
Die Abreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt spätestens bis 10:00 Uhr
des Abreisetages, zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung
der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung
verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist vorbehalten.
6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle
Einrichtungen des Gastgebers selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit
vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich
der ZV als Vertreter des Gastgebers anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. An der
Zimmervermittlung ist eine Notrufnummer hinterlegt.
Der Gastgeber, auch vertreten durch die ZV, kann den Gastaufnahmevertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung
des Gastgebers oder dieser vertreten durch die ZV, den Betrieb des Gastgebers
bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn er
sich in solchem Maße vertragswidrig verhält (z. B. Überbelegung,
nicht genehmigte Haustiere), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber bzw. die ZV, so gelten für
den Zahlungsanspruch die Bestimmungen in Ziffer 4 entsprechend.
7. Haftung
Die Haftung der ZV ist auf die ordnungemäße Vermittlung des Objektes
beschränkt.
8. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und
dem Gastgeber bzw. der ZV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Dieses gilt
auch hinsichtlich der Art und des Umfanges und der Höhe von berechtigten
Ansprüchen des Gastes.